Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
im Zusammenhang mit der Nutzung des
Social-Media-Dienstes Facebook
Diese Einwilligung ist notwendig aufgrund von Art. 49 Abs. 1 lit. a), lit. b) und lit. c)DSGVO, wonach eine Übermittlung von personenbezogenen Daten z. B. an Facebook und damit in die USA ermöglicht werden können. Mit Abgabe Ihrer Einwilligung liegt eine gemeinsame Verantwortlichkeit der Verantwortlichen vor.
Lesen Sie bitte die einzelnen Punkt sorgfältig durch und kreuzen Sie die entsprechenden Kästchen in dieser Einwilligung an oder lassen Sie diese frei, sofern Sie nicht damit einverstanden sind.
1. Ich erkläre mich ausdrücklich mit der Übertragung von personenbezogenen Daten an den Social-Media-Dienst Facebook einverstanden.
2.Gemäß der aktuellen Datenschutzhinweise, die ich gelesen und verstanden habe ist mir bekannt, dass der Diensteanbieter Facebook über einen Link/Button direkt zur Facebook-Seite führt.
3. Zweck der Datenverarbeitung ist die Kommunikation mit geeigneten Bewerbern/Bewerberinnen für unser Unternehmen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) der berechtigten Interessen des Verantwortlichen an der Erfüllung seiner Aufgaben sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b) für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartner ich bin oder werden kann.
4.Ich nehme zur Kenntnis, dass ich meine erteilte und zweckgebundene Einwilligung gemäß § 13 Telemediengesetz (TMG) Abs. 2 lit. 4. jederzeit für die Zukunft widerrufen kann.
5.Meine Rechte als Betroffener gemäß DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruchs- und Beschwerderecht) bleiben von der Einwilligung unberührt.
6. Eine Verweigerung zur Abgabe der Einwilligungserklärung kann für mich zur
Folge haben, dass ich den Dienst des Anbieters Facebook eventuell nicht nutzen kann.
Allgemeine Hinweise zur Einwilligungserklärung
(1) Eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung im Sinne von § 4a BDSG liegt nur dann vor, wenn diese freiwillig abgegeben wird und jederzeit für die Zukunft widerrufen werden kann.
(2) Einwilligungserklärung müssen besonders hervorgehoben gegenüber anderen Textpassagen stehen, z. B. durch Fettdruck, Schriftart oder Schriftgröße, farbliche Gestaltung des Hintergrundes oder eine Umrahmung der Erklärung.
(3) Der Text ist klar, einfach und allgemein verständlich zu halten, muss die Zwecke der Verarbeitung durch die verantwortliche Stelle ebenso beschreiben wie auf die Folgen einer Verweigerung der Einwilligung hinweisen (§ 4a Abs. 1 Satz 2 BDSG)
(4) Der Betroffene muss die eingefügten Kästchen selbst aktiv und willentlich anklicken.